Koalition beschließt „Leistungsschutzrecht“ für Verlage
Im Internet soll demnächst ein so genanntes „Leistungsschutzrecht“ für Verlage gelten. Das hat die Bundesregierung jetzt beschlossen. Ziel ist es demnach, dass Verlage im Netz „nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler“.