Das bewegte Bild hat längst auch das Netz erobert – die Frage ist nur: Was machen wir dort damit? Und was ist überhaupt erlaubt? Fragen und Antworten heute bei „Links oben“…
Neues vom Dauerstreit: Muss Youtube Gebühren an die GEMA bezahlen, wenn User Musikvideos einstellen? Jetzt hat auch das Oberlandesgericht München entschieden: Nein, weil YouTube nur das Werkzeug, nicht aber die Inhalte selbst zur Verfügung stellt. Entschieden ist der Streit damit aber immer noch nicht. Die GEMA will jetzt die nächste Instanz anrufen – das ist dann immerhin vermutlich der Bundesgerichtshof…
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Weil wir gerade beim Thema Bewegtbild sind: Ab wann zählt ein solches Video eigentlich als „abgerufen“? In dem Moment, wo es gestartet wird – oder doch erst ab einer „Mindestlaufdauer“? Diese Übersicht zeigt die unterschiedlichen Maßstäbe – und liefert für die eine oder andere exorbitant hoch erscheinende Zahl auch gleich noch eine probate Erklärung mit…
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Und schließlich noch ein letzter Beitrag zum Thema „Bewegbild im (sozialen) Netz“: Wenn der „Tatort“ läuft oder Fußball, dann ist Twitter inzwischen zum akzeptierten „Second Screen“ geworden – man schaut fern und kommentiert das alles zeitgleich bei Twitter. Warum das also nicht auch offiziell machen? Hat man sich anscheinend bei Twitter gedacht und deshalb jetzt die „Twitter TV Timeline“ als offizielles Feature eingeführt.