Aktuell, Links oben 29. Dezember 2010

Links oben: Warten auf den VZ-Tod, Ende für Flattr

by Christian Jakubetz

Meldungen über diese Webseite schafften es sogar bis in die „Tagesschau“: StudiVZ war mal ungefähr das, was Facebook heute ist. Jetzt kann man auf das Ende der Seite buchstäblich schon wetten. Ebenfalls auf dem absteigenden Ast: ein Bezahldienst, dem man mal eine große Zukunft prophezeit hatte.

Das Netz ist schnell und schnelllebig und in dieser Schnelllebigkeit irgendwie auch ein bisschen grausam. Es macht Stars in Minutenschnelle und macht ebendiese Stars in ebendieser Schnelle auch wieder zu was ganz anderem. Im Falle von StudiVZ ist es so, dass die Seite inzwischen zu einem Spekulationsobjekt geworden ist. „Wann stirbt StudiVZ?“, fragt die gleichnamige Seite und liefert täglich aktualisiert eine auf den aktuellen (Verlust-)Zahlen basierende Kalkulation ab. Wie dem auch sei: Lange kann es demnach nicht mehr dauern, die Seite legt derzeit einen erstaunlichen Absturz hin.

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Ein ähnliches Phänomen erleben momentan auch die Micro-Payment-Dienste, die vor Jahresfrist vor allem für Blogger und andere Kleinpublizisten als Hoffnungsträger galten. Man erhoffte sich von ihnen vor allem schnelles, unkompliziertes und naturgemäß auch halbwegs großzügiges Bezahlen von Beiträgen. Die Realität ist anders: Kachingle hat sich in Deutschland nie durchgesetzt, jetzt ist auch Flattr zunehmend auf dem Rückzug. Der bekannte Journalist und Blogger Thomas Wiegold (Ex-Focus, Blogger mit „Augen geradeaus“) wird zum Jahresende seinen Flattr-Account löschen. Auf seinem privaten Blog erklärt er, warum.

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Ilse Aigner, Verbraucherschutzministerin, nennt die neue Timeline von Facebook „absurd“. Das wiederum findet der Blogger Thomas Knüwer absurd. Nicht, weil er für die ungehemmte Herausgabe von Daten und deren Überlassung an Facebook wäre. Sondern weil Eigners Argumente nicht den Kern treffen, wie Knüwer findet: „Ilse Aigner keift lieber über Absurditäten.“

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Weniger absurd als vielmehr ziemlich deutlich: Jeder, der illegale Streaming-Portale aufruft, kann sich strafbar machen. Das Gericht in Leipzig, das sich momentan mit dem stillgelegten Portal „kino.to“ beschäftigt, hat das nochmal festgehalten. Begründung: Es finde dabei eine unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung von Inhalten statt. 

 

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