Recht & Ordnung 6. Februar 2014

Foto und Video im Netz: Vorsicht, Falle!

by Christian Jakubetz

Zwei Themen sorgen gerade bei digital publizierenden Journalisten für Aufregung. Auf den ersten Blick haben sie beinahe nichts miteinander zu tun. Auf den zweiten wird klar, dass möglicherweise grundlegende Dinge des bisherigen Publizierens zumindest in Frage gestellt werden…

Zu den schöneren Seiten im Netz gehört es insbesondere für frei arbeitende Journalisten und Blogger, dass es Datenbanken mit kostenlosem oder zumindest sehr günstigem Bildmaterial gibt. Man muss also nicht mehr zwingend selbst zur Kamera greifen oder auf teure Agentur-Bilder zurückgreifen. Eine dieser Datenbanken ist der Dienst link-pfeil „pixelio.de“. Dort kann man sich nach kostenloser Registrierung Bilder laden und veröffentlichen, die dort bisher von Fotografen eingestellt wurden. Für den Nutzer gab es bei der Verwendung bisher eine Auflage, die scheinbar leicht zu erfüllen war: „Der Nutzer hat in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit seinem beim Upload des Bildes genannten Fotografennamen bei PIXELIO in folgender Form zu nennen: ‚© Fotografenname / PIXELIO'“, heißt es in den Nutzungsbedingungen.

Hinweis am Bild alleine reicht nicht mehr

Was kein Problem sein dürfte – zumindest auf den ersten Blick. Auf den zweiten Blick macht jetzt ein Urteil des Landgerichts Köln die ganze Angelegenheit sehr viel schwieriger. Und zu einer potenziellen Abmahnfalle für alle, die solche Dienste verwenden. Demnach nämlich reicht es nicht mehr aus, am Bild einen Urheberrechts-Hinweis anzubringen. Jetzt müssen solche Hinweise auch im Bild angebracht sein. Was ein großer Unterschied ist. Zum einen in der praktischen Umsetzbarkeit: In einer Bildzeile einen Copyright-Hinweis anzubringen, ist kein großer Aufwand. Ins Bild einen solchen Hinweis zu bekommen, das würde bedeuten, dass jedes Foto mit einem Bildbarbeitungsprogramm nochmal bearbeitet werden müsste. Zumindest fraglich ist zudem, wie sich diese Vorgabe mit den Nutzungsbedingungen von „Pixelio“ verträgt, wonach der Nutzer ein „eingeschränktes Berabeitungsrecht“ einräumt. Dieses erlaubt lediglich „das Bildmaterial unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden wie folgt zu bearbeiten: Änderung der Bildgröße (Vergrößerung, Verkleinerung, Beschneidung), Umwandlung der Farbinformationen, Änderung der Far-, Kontrast- und Helligkeitswerte. Das Recht zu anderweitigen Änderungen am Bildmaterial verbleibt beim Urheber.“ Von einem Eingriff in das Bild selbst ist ausdrücklich nicht die Rede. Fraglich bleibt ja zudem auch, ob man ein mit Bedacht fotografiertes Bild verschönert, indem man mitten in eine solche Komposition einen Bildvermerk einblockt.

Ein dem Kölner Urteil folgendes Pixelio-Foto müsste dann demnach nicht mehr so wie bisher ausssehen:

(Foto: Thorben Wengert_pixelio.de)
(Foto: Thorben Wengert_pixelio.de)

 

Sondern so:

(Foto: Thorben Wengert_pixelio.de)
(Foto: Thorben Wengert_pixelio.de)

 

Das Urteil hat zwar bisher noch keine Rechtskraft, trotzdem: Wer Fotos von „Pixelio“ verwendet, sollte momentan ausgesprochen vorsichtig sein. Oder auf den Dienst verzichten, sich nach einer Alternative umschauen. Eine Abmahnung jedenfalls kann ausgesprochen teuer werden. Und sehr unangenehm zudem.

Lizenzen für „embedded Videos“?

Für Aufregung und Unmut zugleich sorgt momentan auch eine neue Forderung der GEMA. Sie fordert, dass künftig nur noch das Verlinken von Videos, die von ihr kontrolliert werden, kostenlos bleibt. Wer dagegen die Videos mit einem so genannten „embedding code“ direkt auf seiner Seite einbindet, soll dafür Lizenzgebühren bezahlen. Die GEMA greift damit eine Praxis auf, wie sie beispielsweise im Nachbarland Österreich bereits praktiziert wird. Naturgemäß stößt das in Netzkreisen ebenfalls auf Kritik. Nicht wenige Kritiker befürchten, dass dann die im Netz seit Jahren übliche Praxis des „embeddens“ deutlich zurückgeht. Ob der GEMA-Vorschlag in Deutschland eine realistische Chance hat, ist momentan völlig offen.

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